WhatsApp und das Strafrecht

Medienberichten zufolge plant WhatsApp die Einführung von Sprachtelefonie mittels VoIP. Dabei soll es auch die Möglichkeit geben, das Gespräch ohne das Wissen des Gesprächspartners aufzuzeichnen.

Nutzer, die von dieser Aufnahmemöglichkeit Gebrauch machen, machen sich allerdings in Deutschland strafbar. Gemäß § 201 StGB wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einem Tonträger aufnimmt (Absatz 1 Nr. 1).

Nicht nur in Deutschland dürfte das heimliche Aufnehmen von Telefonaten strafbar sein. Auch andere Länder dürften ähnliche Regelungen zum Schutz des Rechts am eigenen Wort als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts haben. Man darf gespannt sein, welche Reaktionen die neue Funktion in der Öffentlichkeit hervorrufen wird.

5 Gedanken zu „WhatsApp und das Strafrecht“

  1. Dann würde die Datei auf dem Gerät des Nutzers erzeugt?
    Ich wäre verblüfft. Wenn nämlich WhatsApp aufnimmt wird das
    mit der Strafbarkeit eine offene Frage…

  2. Ja wenn WhatsApp aufzeichnet, wäre das tatsächlich interessant… Ich denke aber, dass es auf dem Nutzer des Geräts durch ihn selbst erfolgt. Bin echt gespannt, ob die Funktion kommt und wie sie aussieht. Auch nicht auszuschließen, dass der öffentliche Druck WhatsApp schnell zur Rücknahme der Funktion zwingt.

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