Leistungsschutzrecht: Patentamt leitet Aufsichtsverfahren gegen VG Media ein

In meinem letzten Post wies ich bereits auf das Problem der Ungleichbehandlung hin, das sich aus der Gratis-Einwilligung der VG Media für Google ergibt. Dies ruft nun auch die staatliche Aufsicht auf den Plan.

Die VG Media hatte Google für die Nutzung der Artikel in den Suchergebnissen und in Google News eine widerrufliche Gratis-Einwilligung erteilt. Die Einwilligung bekam allerdings nur Google, kleinere Suchmaschinen müssen weiterhin eine Vergütung bezahlen. Viele Anbieter verzichten seitdem auf das Anzeigen der Verlagsseiten, um nicht vergütungspflichtig zu werden.

Nun hat das Deutsche Patent- und Markenamt, das gemäß § 18 UrhWahrnG die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften führt, ein Aufsichtsverfahren gegen die VG Media eingeleitet. Das Patentamt prüft eine mögliche Benachteiligung der VG Media gegenüber kleineren Suchmaschinen. Das Ergebnis dürfte mit Spannung erwartet werden.

Leistungsschutzrecht: Vorreiter Springer gibt nach

Seit knapp zwei Wochen zeigt Google die Artikel der auf das Leistungsschutzrecht beharrenden Verlage nur noch mit der Überschrift in seinen Suchergebnissen und Google News an. Nun lenkt auch der Axel Springer Verlag ein und gibt Google die Gratis-Einwilligung zur Nutzung der Artikel seiner Portale welt.de, computerbild.de, sportbild.de und autobild.de. 

Der Springer Verlag war treibende Kraft bei der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Springer-Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner warnte in einem offenen Brief in der FAZ im April vor der Marktmacht von Google. Nun musste er am eigenen Leib erfahren, wie stark diese ist. Seitdem Google die Artikel der Springer-Portale nur noch mit den Überschriften anzeigt, brach der Traffic um 40 Prozent, im Google News-Bereich sogar um 80 Prozent, ein. Die Springer-Seiten verloren in den Wertungen von IVM und AGOF deutlich an Reichweite. Nun zieht Springer die Reißleine und erteilt Google die Einwilligung zur Nutzung seiner Artikel. Nachdem zahlreiche Verlage bereits die Gratis-Einwilligung erteilt haben führt das Nachziehen des mächtigsten Medienkonzerns nun zur Beerdigung des Leistungsschutzrechts.
Bei den deutschen Suchmaschinen von T-Online, GMX und Web.de, bei denen die Verlage auch Vergütungen für die Nutzung ihrer Inhalte verlangten, werden die Inhalte dagegen gar nicht mehr angezeigt – nicht einmal die Überschriften. Interessant ist, ob Springer und die VG Media auch bei diesen Anbietern zurückrudern oder ob nur Google aufgrund seiner Marktmacht die Einwilligung erhält.