Der Anwaltsgerichtshof (AGH) Berlin hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass die BRAK das beA (besonderes elektronische Anwaltspostfach) nicht wie geplant am 29. September 2016 freischalten darf.
Grund: Es gebe zwar eine gesetzliche Grundlage für das beA mit § 31a BRAO, aber keine Grundlage, das beA für jeden in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt ab diesem Tag empfangsbereit zu schalten. Die BRAK hat nun entschieden, die Schaltung bis zum Hauptsacheverfahren auszusetzen.… Weiterlesen