Und noch eine Entscheidung zum Widerrufsrecht.
Immer, wenn ich im Rahmen meiner Vorträge zum Widerrufsrecht erkläre, dass ein Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312g BGB, § 312b BGB) besteht, kommt die Frage:
Sind Messestände Geschäftsräume oder nicht?
Meine Antwort:
Das ist noch nicht entschieden. Vom Sinn und Zweck her möchte man bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen den Verbraucher schützen vor übereiligen Kaufentscheidungen.… Weiterlesen