Neue Regeln für Berufsgeheimnisträger passieren Bundesrat

Am Freitag, 22. September 2017, hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Änderungen des § 203 StGB zugestimmt (Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen).

Damit werden die Änderungen, die auch Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Ärzten ein Outsourcing ermöglichen, nach der Prüfung durch den Bundespräsidenten vermutlich noch diesen Herbst in Kraft treten. Eine Regelung, die überfällig war, da sie Berufsgeheimnisträgern einen zeitgemäßen IT-Einsatz ermöglicht.

Über den Gesetzentwurf hatte ich hier berichtet.

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