Happy Birthday, Grundgesetz!

Heute vor 70 Jahren ist das Grundgesetz in Kraft getreten. Was ursprünglich nur als Provisorium gedacht war (daher auch der Name Grundgesetz und nicht Verfassung), gilt heute als eine der besten Verfassungen der Welt und als Vorbild für die Verfassung vieler anderer Staaten.

Bereits der erste Artikel ist eine Botschaft:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art. 1 Abs. 1 GG).

Niemals sollten nochmals solche Verbrechen wie in der Nazizeit geschehen.

Dem Bundesverfassungsgericht kommt bis heute die Aufgabe zu, über die Einhaltung des Grundgesetzes, vor allem der Grundrechte, zu wachen. Auch das Bundesverfassungsgericht ist heute Vorbild in aller Welt. Es hat die Mammutaufgabe geschafft, den wenigen Text der in Art. 1 bis 19 GG niedergelegten Grundrechte mit Leben zu füllen. Einen sehr guten Eindruck hierzu gibt das hervorragende und äußerst lesenwerte Buch von Thomas Darnstädt, Verschlusssache Karlsruhe: Die internen Akten des Bundesverfassungsgerichts.

Die Lektüre des Grundgesetzes lohnt sich immer. Gerade jetzt. Und wer Herrenchiemsee besucht, sollte unbedingt die Verfassungskonventaustellung besuchen.

Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz!