Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat erstmals ein Bußgeld gegen einen Polizeibeamten verhängt. Und dieses Bußgeld zeigt, dass auch Arbeitnehmer für DSGVO-Verstöße mit einem Bußgeld sanktioniert werden können.
Sachverhalt
Ein Polizeibeamter hatte über seine dienstliche Benutzerkennung eine Halterabfrage beim Kraftfahrbundesamt und anschließend eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur getätigt, um an die Handynummer einer privaten Zufallsbekannten zu kommen. Diese verwendete er dann, um sie zu kontaktieren.… Weiterlesen