Dass sich die Wertvorstellungen geändert haben, sieht man auch immer wieder an Urteilen. Der EuGH hat nun entschieden, dass der Filmtitel “Fack ju Göhte” nicht gegen die guten Sitten verstößt und deshalb als Marke eingetragen werden dürfe.
Nach Art. 7 Abs. 1 lit. f Unionsmarkenverordnung (UMV) dürfen Marken, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht eingetragen werden. Mit dieser Begründung verweigerte sowohl das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EuIPO) die Eintragung als auch das erstinstanzliche Gericht, das Gericht der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 24.01.2018 – T-69/17).… Weiterlesen