Am heutigen Tag tritt das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte gestern.
Damit können Berufsgeheimnisträger nun Dienstleister einbeziehen, was erstmals ein rechtskonformes Outsourcing und auch die Nutzung von Cloud-Diensten ermöglicht, sofern der Dienstleister auf die Verschwiegenheit verpflichtet wird. Dazu werden insbesondere § 203 StGB sowie die einzelnen Berufsordnungen geändert.… Weiterlesen