StreamOn: Zero-Rating grundsätzlich in Ordnung – mit zwei Ausnahmen

Die Bundesnetzagentur, welche seit April 2017 das Telekom-Angebot StreamOn prüft, hat Zero-Rating Angebote, bei denen bestimmter Traffic nicht auf das Datenvolumen des Mobilfunkvertrags angerechnet wird, für grundsätzlich zulässig erklärt.

Zwei Beanstandungen gibt es allerdings: Zum einen wurde bemängelt, das das Angebot beim Videostreaming nur SD-Qualität anbiete, beim Audistreaming nicht. Zum anderen müsste das Zero-Rating auch im EU-Ausland gelten, was bisher nur in Deutschland der Fall ist. Beides stelle Ungleichbehandlungen des Datenverkehrs dar. Die Telekom hat Medienberichten zufolge nun zwei Wochen Zeit, auf die Beanstandungen zu reagieren, andernfalls kommt eine Untersagung des Angebots in Betracht.

Die Telekom hatte argumentiert, dass eine Ungleichbehandlung nicht vorliege, da die Teilnahme an dem Angebot für Anbieter kostenfrei sei. Einzelne Anbieter hatten bemängelt, dass umfangreiche technische Änderungen nötig seien, um an StreamOn teilzunehmen. Inbesondere die Verpflichtung, Änderungen an der Infrastruktur vorher anzuzeigen, sei nicht zumutbar.